Allgemeines
Die Dauer einer Sitzung (Einheit) beträgt 55 Minuten. Es sind auch Doppelsitzungen (Doppeleinheit) möglich, diese beinhalten 100 Minuten. Mit jedem Klienten wird ein Vertrag besprochen und abgeschlossen, der die Kosten, Auftrag, Verschwiegenheit, Datenschutz sowie Erreichbarkeit und Notfalladressen auflistet.
Weitere Beratungs‐Zyklen sind möglich.
Kosten
- Eine Einheit (55 Minuten) kostet 89,- Euro.
- Eine Doppeleinheit (100 Minuten) kostet 123,- Euro.
- Walk´n Talk Einheit (90 Minuten)
- Einzeln 100,- Euro
- mit Partner 140,- Euro
- Community Art Abend:
- je nach Art und des Events
- Für Begleitung von Kindergruppen, Schulklassen und Teams arbeite ich gerne ein maßgeschneidertes Angebot aus, welches Ihren individuellen Ansprüchen entspricht.
Kosten für An‐ und Abreise sowie ggf. Unterkunft werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Rechnungslegung erfolgt nach den jeweiligen Settings und wird per E‑Mail übermittelt. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungsansprüche nach 14 Tagen fällig. Auf Anfrage sind Sozialtarife möglich. Diese sind gesondert zu besprechen und festzulegen.
Absageregelung
Sagen Sie einen vereinbarten Termin bitte spätestens 24 Stunden vor Beginn ab, da ich sonst den Termin in Rechnung stellen muss.
Aufklärung gemäß Heilmittelwerbegesetz
Kunsttherapie und Psychologische Beratung ist keine heilkundliche Behandlung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes. Die Therapeutin gibt kein Heilversprechen ab. Die Sitzungen dienen der persönlichen Entwicklung und Unterstützung.
Worauf ich bei meinen Sitzungen Wert lege
Meine Arbeitsweise ist klientenzentriert und prozessorientiert. Ich behandle alles, was ich sehe, höre und spüre ernst und nehme das, was Sie mir erzählen, streng vertraulich. Ich begegne sowohl Ihren Problemen, Ängsten und Gefühlen als auch Ihren Phantasien, Wünschen und Bedürfnissen mit Wertschätzung und Respekt.
Verschwiegenheit & Datenschutz
Als Kunsttherapeutin und LSB (Lebens‐ und Sozialberaterin) unterliege ich per Gesetz der Verschwiegenheitspflicht nach §119 (4) GewO. – sowohl während als auch nach der Betreuung. Es darf nichts, was wir besprechen, an andere Personen/ Institutionen weitergegeben werden, ausser Sie geben mir die ausdrückliche Zustimmung, dies zu tun.
Bei einer Selbst‐ und Fremdgefährdung kommt es zu einer Mitteilungspflicht, v.a. gegenüber der Kinder‐ und Jugendhilfe.